Dieser Artikel dreht sich um den Zahnersatz ohne Zuzahlung. Jeder hat sich schon mal mit dem Thema beschäftigt. Was passiert wenn ein Zahn raus muss? Oder eine Krone fällig wird? Gibt es einen Zahnersatz ohne Zuzahlung? Ihr Zahnarzt wird jeden individuell, seiner Situation entsprechend beraten. Es gibt verschiedene Arten von Zahnersatz. Sie reichen von Kronen, Brücken, Veneers, Teilkronen, Einlagefüllungen, sogenannten Klebebrücken ,Vollprothesen, Teilprothesen bis hin zu aufwendigen und teuren Implantatversorgungen. Seit Januar 2005 gibt es neue Regeln für die Zuzahlung der Krankenkassen. Sie werden nicht mehr so berechnet wie das vorher der fall war. Man spricht heute nicht mehr wie früher von 50%, 60% und 65%, sondern von0%, 20% und 30%. Der Prozentsatz unterscheidet sich aber nicht von den Zuzahlungen von früher. Die Kasse zahlt nicht mehr generell die 50% der Gesammtkosten des Ersatzes, sondern nur noch die 50% der Regelversorgung (entsricht 0%) Die Zuzahlung der Krankenkassen hängt davon ab, welche Situation im Mund besteht. Fehlt nur ein Zahn in der Zahnreihe, ist zum Beispiel eine Krone die "Regelversorgung" und die Kasse übernimmt somit 0% der Regelversorgung (dies ist der selbe Betrag, der vor 2005 mit 50% berechnet wurde).



Zahnersatz ohne Zuzahlung für Patienten mit regelmäßig geführtem Bonusheft

Die Regelversorgung die für Sie zählt ist von dem Befund in ihrem Mund abhängig und wird von der Krankendasse bestimmt. In allgemeinen ist es so, das die Krankenkasse nur einen Teil der Kosten trägt. Sie gibt Prozentual einen Anteil zu der Regelversorgung dazu. Die Prozente die zusätzlich zu den 50% dazugezahlt werden, bestimmt die Krankenkasse anhand eines Bonusheftes, das der Zahnarzt aushändigt und jährlich einen Stempel in dieses macht. Waren Sie unregelmäßig beim Zahnarzt, wird nur der minimalste Teil der kosten getragen, nämlich 0% (entspricht 50% der vorherigen Zuzahlung der Kasse). Haben Sie 5 Stempel, der letzten 5 hintereinanderfolgenden Jahre, wird Ihnen 20% bezuschußt (=60%), bei 10 hintereinanderfolgenden Jahren sind es 30% (=65%) der Regelversorgung. Ein Beispiel: Ihnen fehlt ein Zahn, Sie möchten diese durch ein Implantat ersetzen lassen. Die Regelversorgung der Krankenkasse ist jedoch kein Implantat, sondern eine Brücke. So bekommen Sie den Anteil der Brücke gezahlt. Egal welchen Ersatz Sie wählen, wird nur der Anteil der Regelversorgung bezuschußt. Somit ist ein Zahnersatz ohne Zuzahlung ist in der heutigen Zeit fast unmöglich. In Ausnahmefällen (Sie sind Rentner mit geringem einkommen oder Harz IV Empfänger oder fallen unter das vorgegebene Minimaleinkommen) zahlt die Kasse die Regelversorgung komplett. Sie bekommen dazu ein Formular, um die Einkommensverhältnisse von Ihnen oder/und dem Lebenspartner einzutragen. Wenn sie was besseres haben wollen, müssen Sie die mehrkosten selbst tragen. In manchen Fällen bekommt man auch einen Zahnersatz ohne Zuzahlung, auch wenn man nicht Arbeitslos ist, oder ein zu geringes einkommen hat. Wird Ihnen als Regelversorgung eine Brücke bezuschusst, Sie möchten aber lieber eine Teilprothese, kann es durchaus sein, dass sich die kompletten Kosten decken. Eine Brücke kostet mehr als eine einfache Teilprothese. Sie bekommen daher trotzdem den Zuschuss der Krankenkasse für eine Brücke. Diese wird mit dem tatsächlichen Zahnersatz (einer Teilprothese) verechnet und die Zuzahlung ist nur ein minimum oder gar komplett ohne Zuzahlung.


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