Zahnersatz ohne Zuzahlung
Zahnersatz ohne Zuzahlung für Patienten mit regelmäßig geführtem Bonusheft
Die Regelversorgung die für Sie zählt ist von dem Befund in ihrem Mund abhängig und wird von der Krankendasse bestimmt. In allgemeinen ist es so, das die Krankenkasse nur einen Teil der Kosten trägt. Sie gibt Prozentual einen Anteil zu der Regelversorgung dazu. Die Prozente die zusätzlich zu den 50% dazugezahlt werden, bestimmt die Krankenkasse anhand eines Bonusheftes, das der Zahnarzt aushändigt und jährlich einen Stempel in dieses macht. Waren Sie unregelmäßig beim Zahnarzt, wird nur der minimalste Teil der kosten getragen, nämlich 0% (entspricht 50% der vorherigen Zuzahlung der Kasse). Haben Sie 5 Stempel, der letzten 5 hintereinanderfolgenden Jahre, wird Ihnen 20% bezuschußt (=60%), bei 10 hintereinanderfolgenden Jahren sind es 30% (=65%) der Regelversorgung. Ein Beispiel: Ihnen fehlt ein Zahn, Sie möchten diese durch ein Implantat ersetzen lassen. Die Regelversorgung der Krankenkasse ist jedoch kein Implantat, sondern eine Brücke. So bekommen Sie den Anteil der Brücke gezahlt. Egal welchen Ersatz Sie wählen, wird nur der Anteil der Regelversorgung bezuschußt. Somit ist ein Zahnersatz ohne Zuzahlung ist in der heutigen Zeit fast unmöglich. In Ausnahmefällen (Sie sind Rentner mit geringem einkommen oder Harz IV Empfänger oder fallen unter das vorgegebene Minimaleinkommen) zahlt die Kasse die Regelversorgung komplett. Sie bekommen dazu ein Formular, um die Einkommensverhältnisse von Ihnen oder/und dem Lebenspartner einzutragen. Wenn sie was besseres haben wollen, müssen Sie die mehrkosten selbst tragen. In manchen Fällen bekommt man auch einen Zahnersatz ohne Zuzahlung, auch wenn man nicht Arbeitslos ist, oder ein zu geringes einkommen hat. Wird Ihnen als Regelversorgung eine Brücke bezuschusst, Sie möchten aber lieber eine Teilprothese, kann es durchaus sein, dass sich die kompletten Kosten decken. Eine Brücke kostet mehr als eine einfache Teilprothese. Sie bekommen daher trotzdem den Zuschuss der Krankenkasse für eine Brücke. Diese wird mit dem tatsächlichen Zahnersatz (einer Teilprothese) verechnet und die Zuzahlung ist nur ein minimum oder gar komplett ohne Zuzahlung.
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